AGB
AGB´s – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendbarkeit der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Gesundheitspraktiker/innen und Klienten/innen als Vertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot der Gesundheitspraktikerin, annimmt und sich an der Gesundheitspraktikerin zum Zwecke der Beratung, Anwendung, Austestung und Coaching wendet.
c) Die Gesundheitspraktikerin ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Gesundheitspraktikerin aufgrund Ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht therapieren kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Gesundheitspraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages
a) Die Gesundheitspraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in Form von, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung ihres Berufes zur Beratung, Anwendung, Austestung und Coaching bei/m Klienten/innen anwendet.
b) Über die Methoden entscheidet der/die Klient/in nach seinen/ihren Befindlichkeiten frei, nachdem er/sie von der Gesundheitspraktikerin über die anwendbaren Methoden, deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der/die Klient/in nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die
Gesundheitspraktikerin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.
c) Von der Gesundheitspraktikerin werden Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er/sie dies gegenüber der Gesundheitspraktikerin sofort mitzuteilen.
d) Die Gesundheitspraktikerin darf keine Krankschreibungen vornehmen, keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, keine Diagnosen erstellen, keine Heilversprechen geben und ihre Arbeit fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz. Siehe hierzu das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 2.3.2004 AktZ. 1 BvR 784/03.
§ 3 Mitwirkung des/r Klienten/in
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Die Gesundheitspraktikerin ist jedoch berechtigt, die Anwendung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der/die Klient/in Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte beim Vorgespräch und wichtige Informationen unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder die Anwendungen und Beratungen vereitelt.
§ 4 Honorierung der Gesundheitspraktikerin
a) Die Gesundheitspraktikerin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Gesundheitspraktikerin und Klient/in vereinbart sind, gelten die Sätze, die in der Anlage zu diesen AGB – Preisliste – aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Kostenaufstellungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
b) Die Honorare sind bei jedem Termin vom/n Klienten/in in bar an die Gesundheitspraktikerin zu bezahlen. Bei Verlangen einer Quittung kann diese jederzeit ausgestellt werden. Bei telefonischen und online Beratungen, Austestungen, Coaching, Seminare und Energiearbeit ist der Betrag oder der vereinbarte Teilbetrag über Paypal oder über das Bankkonto vorab zu begleichen.
c) Vermittelt die Gesundheitspraktikerin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen und Bestellungen von Vitalstoffen) ist die Gesundheitspraktikerin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem/r Klienten/in in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz b) abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Gesundheitspraktikerin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Gesundheitspraktikerin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen bei/m Klienten/in eigene Honorare geltend zu machen.
d) Die Abgabe von freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln, Vitalstoffen und anderen Hilfsmitteln ist der Gesundheitspraktikerin oder mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der Gesundheitspraktikerin in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
Alle genannten Preise von Seminarkosten und Einzelanwendungen sind umsatzsteuerfrei nach dem Kleinunternehmergesetz.
§ 5 Termin- und Seminarabsagen:
a) Bei einer schwerwiegenden Verhinderung behalte ich mir das Recht vor, das Seminar / den Termin auch kurzfristig abzusagen. Bei vorab bezahlten Seminar- oder Anwendungsgebühren erhalten Sie die komplette Gebühr zurück oder haben die Möglichkeit auf ein anderes Seminar / einen anderen Termin umzubuchen.
Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
b) Stornierung / Terminabsage für Seminare von Klienten:
Im Falle einer Absage ihrerseits, bitte ich Sie, mich rechtzeitig zu informieren, um anderen Interessenten noch die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben. Bei einer Absage entstehen Ihnen eine Gebühr von 10 % des Seminarpreises, wenn die Absage innerhalb 7 bis 2 Tage vor Seminarbeginn erfolgt. Bei einer Absage innerhalb 48 Stunden vor Seminarbeginn fällt eine Gebühr von 50 % und innerhalb 24 Stunden fällt eine Gebühr von 100 % für den Ausfall eines Seminares an.
c) Absage für Einzeltermine von Klienten:
Da ich mir für Mensch und Tier zwischen 1,5 – 2,5 Std. für den Ersttermin und bei Folgeterminen eine Stunde freihalte, erlaube ich mir bei Absagen innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem geplanten Termin oder bei Nichterscheinen, eine Ausfallgebühr von 100 % in Rechnung zu stellen.
§ 6 Vertraulichkeit der Akten
a) Die Gesundheitspraktikerin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich Beratungen, Anwendungen, Auswertungen, Seminare und Coaching, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des/r Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/r Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass er/sie zustimmen wird.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Gesundheitspraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Erkrankungen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Anwendung, Austestung oder Coaching persönliche Angriffe gegen ihr oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) Die Gesundheitspraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem/r Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
d) Handakten werden im Gesundheitswesen 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder nach dem Tod des/r Klienten/in vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.
§ 7 Haftungsausschluss
a) Haftungsausschluss für Einzelterminen und Seminare
Jeder Seminarteilnehmer und Klient für Einzelterminen übernimmt für sich die volle Verantwortung. Es besteht kein Schadensanspruch im Rahmen für die Kursteilnahme und / oder einer Einzelanwendung und dessen An- / und Abfahrten.
b) Haftung für Inhalte der Internetseite
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d) Urheberrecht
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§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 9 Streitbeilegung
Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Die Gesundheitspraktikerin ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
